§1. GEGENSTAND DER REGELN
Die vorliegende Hausordnung (im Folgenden „Hausordnung“ genannt) regelt die Grundsätze der Vermietung von Appartements, die Pflichten des Eigentümers des Aparthotels und des Gastes, sowie die Grundsätze der Nutzung der Infrastruktur des Aparthotels Green, ul. Toruńska 3, 72-600 Świnoujście. Das Reglement ist Bestandteil des Vertrages, der unter anderem durch die Reservierung und/oder die Zahlung einer Vorauszahlung oder des gesamten für den Aufenthalt im Aparthotel fälligen Betrags abgeschlossen wird. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Gast, dass er das Reglement gelesen hat und dessen Bestimmungen akzeptiert. Der Abschluss des Vertrages zu anderen als den in der Hausordnung genannten Bedingungen schließt die Anwendung der Hausordnung nur in dem durch gesonderte Vereinbarungen geregelten Umfang aus. Eigentümer des Aparthotels ist die Green Concrete Group Sp. z o.o. mit Sitz in Świnoujście, ul. Bohaterów Września 4/9, 72-600 Świnoujście, eingetragen im Unternehmerregister unter der KRS-Nr.: 0001037878, NIP: 8551601320, REGON: 387809842, Stammkapital 800.000 PLN. Wann immer in diesem Reglement auf das Aparthotel Bezug genommen wird, ist damit der Eigentümer des Aparthotels gemeint. Die Bestimmungen gelten für alle Personen, die sich im Aparthotel aufhalten, insbesondere für den Gast und die Personen, die den Gast begleiten oder sich mit dessen Einverständnis im Aparthotel aufhalten. Die Bestimmungen sind auf der Website des Aparthotels und in der mobilen Anwendung, die den Gästen zur Verfügung steht, verfügbar. Ein Gast ist eine Person, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Bereitstellung von Dienstleistungen im Aparthotel abgeschlossen hat (im Folgenden: „Gast“). Die Gebühren für die im Aparthotel oder durch das Aparthotel erbrachten Dienstleistungen sind in der Preisliste aufgeführt.
§ 2. HOTELSTUNDEN
Die Wohnung wird für Hotelübernachtungen vermietet. Ein Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des folgenden Tages. Wenn der Gast bei der Buchung der Wohnung keine Angaben zur Aufenthaltsdauer macht, wird davon ausgegangen, dass die Wohnung für einen Hoteltag gemietet wurde. Der Gast muss bis spätestens 10:00 Uhr des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem er das Aparthotel gemäß der Buchung verlässt, einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts über den in der Buchung angegebenen Zeitraum hinaus stellen. Das Aparthotel kann dem Antrag des Gastes stattgeben, soweit Wohnungen zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen des Reglements. Das Aparthotel kann die Verlängerung des Aufenthalts unter anderem dann verweigern, wenn der Gast am Anreisetag nicht die vollständige Zahlung für den bestehenden Aufenthalt geleistet hat oder wenn der Gast, die ihn begleitenden Personen oder die Personen, die sich mit seiner Zustimmung im Aparthotel aufhalten, die Bestimmungen nicht einhalten. Der Gast muss am Tag seiner geplanten Abreise aus dem Aparthotel bis spätestens 15:00 Uhr des Vortages einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstages bis maximal 14:00 Uhr an diesem Tag stellen. Aufgrund der Verlängerung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eine Gebühr in Höhe des sich aus der aktuellen Preisliste ergebenden Betrags zu zahlen. Bei einer Verlängerung des Hoteltages am Tag der Abreise aus dem Aparthotel kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden, die sich proportional zu dem sich aus der aktuellen Preisliste ergebenden Preis für die Wohnung und der Anzahl der verlängerten Stunden berechnet. Der Verbleib in der Wohnung oder das Zurücklassen von Gegenständen in der Wohnung nach 11:00 Uhr am Tag des geplanten Check-outs ohne vorherige Absprache mit dem Personal des Aparthotels wird als Verlängerung des Aufenthalts behandelt, für die der Gast eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zu entrichten hat.
§ 3 RESERVIERUNG, BEZAHLUNG UND MELDUNG
Die aktuelle, laufend aktualisierte Preisliste für die Beherbergungsleistungen des Aparthotels finden Sie auf der Website: www.aparthotelgreen.pl. Zahlungen für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, werden zu dem vom Aparthotel festgelegten Marktpreis geleistet. Bei Zahlungen in EUR unterliegen die oben genannten Preise der Umrechnung in PLN gemäß dem von der Polnischen Nationalbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Wechselkurs, Tabelle C, am letzten Arbeitstag vor dem Fälligkeitsdatum. Die in der Preisliste angegebenen Beträge sind Bruttopreise (sie enthalten die Mehrwertsteuer). Das Aparthotel bietet die folgenden Zahlungsmöglichkeiten für einzelne Leistungen an: Zahlung per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Aparthotels, Zahlung per Kreditkarte, Online-Zahlung über das System przelewy24, Zahlung in bar nach vorheriger Absprache bei der Buchung. Die Zahlung für den gesamten Aufenthalt wird am Tag der Ankunft des Gastes eingezogen, es sei denn, es werden gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen. Die Zahlung für zusätzliche Leistungen kann jederzeit während des Aufenthalts erfolgen, spätestens jedoch beim Check-out. Wenn der Gast im Namen des Unternehmens eine Rechnung für den Aufenthalt erhalten möchte, ist er verpflichtet, das Aparthotel zum Zeitpunkt der Buchung darüber zu informieren und die für die ordnungsgemäße Ausstellung einer Rechnung erforderlichen Daten (Firmenname, Adresse und NIP) anzugeben. Andernfalls ist es nicht möglich, eine Rechnung für das Unternehmen zu erhalten, sondern nur für eine Einzelperson, die kein Unternehmen führt. Das Aparthotel behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung für den Aufenthalt zu verlangen. Die Buchung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Vorauszahlung in der vom Aparthotel festgelegten Höhe geleistet wurde. Die Vorauszahlung kann durch eine Vorautorisierung der von der buchenden Person angegebenen Zahlungskarte, durch Überweisung auf das vom Aparthotel angegebene Bankkonto oder über das System przelewy24 eingezogen werden. Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen, die sich aus den Bedingungen der vorgenommenen Buchung ergeben, wird im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Gast die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Wenn der Gast nicht zum geplanten Termin im Aparthotel ankommt, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet, die den Kosten entspricht, die dem Aparthotel im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Aufenthalts des Gastes entstanden sind. Im Falle einer Stornierung der Reservierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des geplanten Aufenthalts aus Gründen, die in der Person des Gastes liegen, wird die Vorauszahlung auf die Zahlung für den Aufenthalt an einem anderen, mit dem Aparthotel vereinbarten Datum angerechnet; die Nichtvereinbarung kommt einer Stornierung des Aufenthalts durch den Gast gleich. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags/der Stornierung der Buchung aufgrund höherer Gewalt, d.h. eines Umstands, der sich der Kontrolle des Gastes oder des Aparthotels entzieht, wird die Vorauszahlung auf die Gebühr für den Aufenthalt an einem anderen, mit dem Aparthotel vereinbarten Datum angerechnet. Wenn der Gast einer Verschiebung des Aufenthalts nicht zustimmt, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Wenn der Gast den Aufenthalt während seiner Dauer storniert, ist er verpflichtet, die gesamte Gebühr für den Aufenthalt gemäß der Buchung zu zahlen. Wenn die Gebühr bereits bezahlt wurde, kann sie nicht zurückerstattet werden. Das Aparthotel kann zum Zeitpunkt der Buchung und/oder des Check-ins des Gastes eine Vorautorisierung der Kreditkarte vornehmen oder eine Barkaution in Höhe von 400 PLN (ca. 100 EUR)* für jeden Tag des geplanten Aufenthalts erheben. Im Falle einer Verweigerung der Vorautorisierung einer Kreditkarte oder einer Bareinzahlung kann ein Mitarbeiter des Aparthotels den Check-in verweigern. Der Gast hat eine Orts- und/oder Kurabgabe in der Höhe zu entrichten, die sich aus dem jeweiligen örtlichen Gesetz ergibt. Der Eigentümer zieht die Orts- und/oder Kurabgabe beim Check-in ein. Die Grundlage für den Check-in des Gastes im Aparthotel ist die Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild in einer Weise, die es ermöglicht, die Daten zu lesen, und/oder das vollständige Ausfüllen und Unterschreiben der Check-in-Karte (schriftlich und elektronisch). Wenn der Gast sich weigert, das Ausweisdokument in der oben genannten Weise vorzulegen oder die Anmeldekarte auszufüllen oder zu unterschreiben, kann der Mitarbeiter des Aparthotels den Check-in verweigern. Der Gast kann auch selbst einchecken, indem er selbst eincheckt. Der Check-in in diesem Modus erfordert die obligatorische Übermittlung eines Personalausweises/Reisepasses an das elektronische System. Der Gast darf die Wohnung oder die Geräte/Eigentumsgegenstände, die den Zugang zum Aparthotel oder zur Wohnung ermöglichen, Dritten nicht zur Verfügung stellen. Personen, die nicht im Aparthotel registriert sind, können sich von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr als Gäste in der Wohnung aufhalten. Der Aufenthalt von nicht registrierten Personen in der Wohnung zu anderen Zeiten ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Gastes zu einer kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen in der Wohnung gemäß der am Tag des Eincheckens gültigen Preisliste. Die zusätzliche Unterbringung von Personen in der Wohnung erfordert die Vorlage des Personalausweises der betreffenden Personen. Das Aparthotel kann sich weigern, einen Gast zu bedienen, der unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht. Das Aparthotel kann sich weigern, einen Gast zu bedienen, der während des vorangegangenen Aufenthalts grob gegen die Hausordnung verstoßen oder Schäden am Eigentum des Aparthotels oder Dritter oder Personenschäden verursacht hat.
§ 4 DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Das Aparthotel erbringt seine Dienstleistungen entsprechend ihrer Art, ihrer Kategorie, ihrem Standard und den in den Informations- und Werbematerialien des Aparthotels enthaltenen Informationen. Das Aparthotel ist nicht verantwortlich für Diskrepanzen zwischen dem Inhalt der Werbematerialien und dem tatsächlichen Stand der Dinge. Das Aparthotel stellt den Gästen kostenlos eine mobile Anwendung zur Verfügung, die ein individueller e-Assistent für den Aufenthalt ist. Mit dem Einloggen in die Anwendung stimmt der Gast der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Das Aparthotel bietet dem Gast über die Anwendung kostenlose und kostenpflichtige Dienstleistungen an. Der Gast erklärt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung, dass er sich mit dem Preis für die Erbringung der Dienstleistung durch das Aparthotel vertraut gemacht hat und sich verpflichtet, diesen gemäß § 3, Absätze 3 und 4 der Bestimmungen zu zahlen. Etwaige Vorbehalte bezüglich der Qualität der Dienstleistungen sollte der Gast unverzüglich einem Mitarbeiter des Aparthotels oder über die mobile Anwendung mitteilen. Auf Wunsch eines Gastes, der mit kleinen Kindern im Aparthotel wohnt, kann gegen eine Gebühr ein Kinderbett im Zimmer aufgestellt werden. Der Preis ist in der aktuellen Preisliste auf der Website des Aparthotels enthalten. Das Aparthotel erhebt keine Gebühr für Kinder unter 2 Jahren, die in einem Bett mit ihren Eltern schlafen. Für Kinder unter 2 Jahren ist das Frühstück kostenlos. Das Aparthotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Aparthotels handeln, können an den dafür vorgesehenen Orten und zu den dafür vorgesehenen Zeiten Feste und Veranstaltungen organisieren. Die Organisation von Partys und Veranstaltungen in den Wohnungen ist verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot wird das Aparthotel dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 PLN (ca. 250 EUR)* auferlegen.
§ 5. DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Die Unterbringung von Gästen mit Tieren ist in allen Wohnungen möglich. Das Aparthotel akzeptiert kleine und große Hunde und Katzen. Die Kosten für einen Hund/eine Katze im Aparthotel betragen 80 PLN pro Tag/Hund/Katze oder 50 PLN für zwei Hunde/Katzen. Es können maximal 2 Hunde/Katzen gleichzeitig in der Wohnung bleiben. Für jeden weiteren Hund/jede weitere Katze ist die Zustimmung des Aparthotels erforderlich. Die Zustimmung für einen zusätzlichen Hund/eine zusätzliche Katze erfolgt in der Buchungsphase (bitte wenden Sie sich an das Personal). Ein Bett für einen Hund/eine Katze ist vorhanden. Das Aparthotel akzeptiert gesunde Tiere mit Gesundheitsbuch (Tollwutimpfung und Entwurmung sind unbedingt erforderlich). Die Tiere sollten in der Wohnung bleiben. Außerhalb der Wohnungen müssen die Tiere an der Leine geführt werden und unter der Obhut des Besitzers sein. Wenn sich das Tier ohne Begleitung im Apartment aufhält, müssen die Besitzer eine Karte vorzeigen, die das Personal darüber informiert, dass sich das Tier im Zimmer befindet und nicht betreten werden darf. Es ist verboten, Tiere in die gastronomischen Einrichtungen (außer auf die Außenterrasse des Restaurants/Green Cafe & Drink Bar) und in den Wellnessbereich mitzunehmen. Das Aparthotel bietet keinen Reinigungsservice für Wohnungen während eines Aufenthalts mit einem Haustier an. Der Service kann auf Anfrage des Gastes angeboten werden. Aus Sicherheitsgründen findet die Reinigung von Wohnungen mit Tieren nur statt, wenn sich das Tier nicht in der Wohnung befindet. Bitte kontaktieren Sie das Personal, um einen geeigneten Zeitpunkt zu vereinbaren. Als Teil des Aufenthalts mit einem Haustier in der Wohnung erhält der Besitzer ein Set mit zusätzlicher Ausstattung: ein Bett und einen Napf. Das Zubehör ist Eigentum des Aparthotels und ist ausschließlich für die Nutzung durch das Tier in der Wohnung bestimmt. Das Aparthotel kann dem Gast eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen, falls der Napf/das Bett zerstört wird, verloren geht oder am Tag der Abreise mitgenommen wird. Die Kosten für einen Napf betragen 30 PLN. Die Kosten für ein Bett betragen 100 PLN. Es ist inakzeptabel, die Handtücher des Hotels für die Bedürfnisse der Tiere zu verwenden, die Tiere auf dem Bett und den Sofas unterzubringen und ihre physiologischen Bedürfnisse in der Wohnung zu befriedigen. Der Besitzer des Tieres haftet finanziell für alle Schäden am Eigentum des Aparthotels und am Privateigentum anderer Gäste, die durch das Tier verursacht werden. Der Besitzer ist verpflichtet, die von seinem Tier hinterlassenen Abfälle auf dem Gelände und in der Umgebung der Anlage zu beseitigen. Die Besitzer werden gebeten, ihre Tiere außerhalb der Anlage zu führen. Bei Nichteinhaltung dieses Punktes behält sich das Aparthotel das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr für die Beseitigung der Hinterlassenschaften des Tieres zu erheben. Die Gebühr beträgt 50 PLN für jedes Mal, wenn das Aparthotel tätig wird. Die Besitzer des Tieres sind dafür verantwortlich, dass die Ruhe im Aparthotel gewahrt bleibt und andere Gäste nicht gestört werden. Im Falle wiederholter Beschwerden anderer Gäste behält sich das Aparthotel das Recht vor, die Entfernung des Tieres aus dem Aparthotel zu verlangen. Wenn der Gast ein Tier in das Aparthotel mitbringt, ohne zu erklären, dass er das Tier mitnehmen möchte, oder wenn das Tier in einer anderen als der erlaubten Wohnung untergebracht wird, kann das Aparthotel eine Vertragsstrafe in Höhe von PLN 800 (ca. EUR 200)* pro Hoteltag erheben. Das Aparthotel kann den Gast auffordern, das Hotel sofort zu verlassen und auszuchecken. Der Gast ist verpflichtet, den Aufforderungen des Aparthotels unverzüglich nachzukommen, die bisher erbrachten Leistungen zu bezahlen, für eventuelle Schäden aufzukommen und das Aparthotel zu verlassen. Die Gebühr für den nicht genutzten Aufenthalt wird nicht zurückerstattet.
§ 6. VERANTWORTUNG DES GASTES
Im Aparthotel sollten Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, unter ständiger Aufsicht von Personen stehen, die für ihre Betreuung verantwortlich sind. Die Aufsichtspersonen sind für die ihnen anvertrauten Personen verantwortlich, einschließlich der Verantwortung für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden, insbesondere für Schäden an Geräten und/oder Einrichtungen. Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden oder Zerstörungen, auch an Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen, die vom Gast, von Personen, die den Gast begleiten oder sich mit seiner Zustimmung im Aparthotel aufhalten, verursacht werden. In einem solchen Fall hat der Gast dem Eigentümer eine Vertragsstrafe in der in Anhang 1 der Bestimmungen genannten Höhe zu zahlen. Durch die Zahlung der Vertragsstrafe werden die über die Vertragsstrafe hinausgehenden Ansprüche des Vermieters nicht erschöpft. Falls der beschädigte oder zerstörte Ausrüstungsgegenstand nicht in Anlage 1 aufgeführt ist, hat der Gast dem Vermieter einen Betrag zu zahlen, der dem Marktwert des Gegenstands entspricht, und zwar in der vom Vermieter festgelegten Höhe. Der Beherberger behält sich das Recht vor, bei Schäden, die nach der Abreise des Gastes festgestellt werden, die Kredit-/Debitkarte des Gastes ohne dessen physische Anwesenheit mit einem Betrag zu belasten, der der Vertragsstrafe oder dem Wert des Schadens entspricht, wenn es sich um Ausstattungsgegenstände und/oder technische Geräte handelt, die nicht in Anhang 1 der Bestimmungen aufgeführt sind. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung kann das Aparthotel der Person, die gegen die Hausordnung verstößt, weitere Dienstleistungen verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Forderungen des Aparthotels unverzüglich nachzukommen, die bisher erbrachten Leistungen zu bezahlen und für eventuelle Schäden aufzukommen und das Aparthotel zu verlassen. Bei jedem Verlassen der Wohnung sollten Sie – aus Sicherheitsgründen – die Wasserhähne schließen, die Türverriegelung überprüfen und die Karte aus dem Lesegerät entfernen. Wenn der Gast trotz des Verbots Tiere aus dem Aparthotel mitbringt, wird das Aparthotel den Gast auffordern, die Wohnung sofort zu verlassen und auszuchecken. Der Gast ist verpflichtet, den Aufforderungen des Aparthotels unverzüglich nachzukommen, die bisher erbrachten Leistungen zu bezahlen, für eventuelle Schäden aufzukommen und das Aparthotel zu verlassen. Die Gebühr für den nicht genutzten Aufenthalt wird nicht zurückerstattet. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Beherberger bei Verstoß gegen das vorgenannte Verbot Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von PLN 800 (ca. EUR 200)* pro Tag des Verstoßes von dem Gast, der gegen das Verbot, Tiere in das Aparthotel mitzubringen, verstoßen hat. Dem Aparthotel steht ein gesetzliches Pfandrecht an Gegenständen zu, die der Gast, eine Begleitperson des Gastes oder eine Person, die sich mit Zustimmung des Gastes auf dem Gelände des Aparthotels aufhält, als Sicherheit für die Bezahlung der Forderung des Aparthotels für die erbrachte Dienstleistung mitbringt. Das Aparthotel stellt seinen Gästen während ihres Aufenthalts Zugangscodes für das Aparthotel und die Wohnung zur Verfügung. Der Code ist ab dem Zeitpunkt des Check-in 24 Stunden lang gültig. In jeder Wohnung steht dem Gast eine Hotelkarte zur Verfügung. Wenn die Hotelkarte verloren geht oder beschädigt wird, sollte der Gast sofort einen Mitarbeiter informieren. Die Gebühr für die Karte beträgt PLN 100 (ca. EUR 25)*. Die Wohnungen sind mit Hotelkartenlesern ausgestattet. Aufgrund des umweltfreundlichen Charakters des Aparthotels sind die Gäste verpflichtet, ihre Karten bei jedem Verlassen der Wohnung aus dem Kartenleser zu entfernen. Für das Zurücklassen der Karte im Lesegerät kann das Aparthotel eine Geldstrafe von 500 PLN (ca. 110 EUR)* erheben. Das Entfernen der Karte aus dem Lesegerät hat keinen Einfluss auf den Betrieb des Kühlschranks und der Spülmaschine.
§ 7 HAFTUNG DES HOTELS
Das Aparthotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die von Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, mitgebracht werden, im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Gast sollte den Eintritt des Schadens unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 24 Stunden nach seinem Auftreten, dem Mitarbeiter melden. Das Aparthotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (einschließlich nicht motorisierter Fahrzeuge wie z.B. Fahrräder, Elektrofahrräder, Roller usw.), das dem Gast, einer Begleitperson des Gastes oder einer Person, die sich mit Zustimmung des Gastes im Aparthotel aufhält, gehört, sowie für Gegenstände und Tiere, die darin zurückgelassen wurden, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge in der Tiefgarage des Hotels oder auf dem Parkplatz vor dem Hotel geparkt oder anderswo im Aparthotel abgestellt wurden.
§ 8. RÜCKGABE DES VERMIETETEN EIGENTUMS
Die vom abreisenden Gast in der Wohnung zurückgelassenen Gegenstände werden auf Wunsch des Gastes auf dessen Kosten an die angegebene Adresse zurückgeschickt. Erfolgt eine solche Anweisung nicht, bewahrt das Aparthotel die genannten Gegenstände auf Kosten des Eigentümers für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Abreise des Gastes aus dem Aparthotel auf; danach gehen die Gegenstände in das Eigentum des Aparthotels über.
§ 9. NACHTSTILLE
Die Nachtruhe gilt von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Während der Nachtruhe können das Aparthotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Aparthotels handeln, an ausgewiesenen Orten Partys und Veranstaltungen organisieren. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen des Aparthotels in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt der anderen Gäste nicht stören. Das Aparthotel kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, unverzüglich weitere Dienstleistungen verweigern.
§ 10. BESCHWERDEN
Die Gäste haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellen. Alle Beschwerden sollten schriftlich bei einem Mitarbeiter des Aparthotels eingereicht werden. Eine Beschwerde wird vom Aparthotel innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang geprüft.
§ 11 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Im Aparthotel gilt ein absolutes Rauch- und Tabakwarenverbot. Im Falle eines Verstoßes gegen das vorgenannte Verbot ist der Zuwiderhandelnde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 800 PLN (ca. 200 EUR)* zu zahlen. Unabhängig davon ist der Zuwiderhandelnde verpflichtet, den durch seine Handlung verursachten Schaden und die Kosten für einen eventuellen Einsatz der Feuerwehr zu tragen. Der Konsum von Alkohol in den öffentlichen Bereichen des Aparthotels, mit Ausnahme der ausgewiesenen Gastronomie, ist verboten. Gefährliche Gegenstände und Materialien, einschließlich: Waffen, Munition, brennbare, explosive und leuchtende Materialien dürfen nicht in den Wohnungen gelagert werden. Es ist verboten, im Aparthotel oder seinen Teilen, insbesondere in den Wohnungen, Veränderungen vorzunehmen. Es ist verboten, auf dem Gelände des Aparthotels zu werben und von Tür zu Tür zu verkaufen. Es ist verboten, sich übermäßig im Aparthotel aufzuhalten, einschließlich Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder anderer Aktivitäten, die andere Gäste stören könnten. Es ist verboten, Möbel und andere Gegenstände, die zur Ausstattung der Wohnung gehören, auf den Balkon zu bringen. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, Heizgeräte, Bügeleisen und ähnliche elektrische Geräte, die nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören, in den Wohnungen oder anderen Räumlichkeiten des Aparthotels zu benutzen. Es ist verboten, die Infrastruktur des Aparthotels für Personen, die keine Gäste sind, oder für Begleitpersonen von Gästen ohne die vorherige Zustimmung eines Mitarbeiters zu nutzen. Eine Person, die gegen das oben genannte Verbot verstößt, muss dem Aparthotel eine Gebühr für die Nutzung seiner Infrastruktur ohne die erforderliche Zustimmung in Höhe von 200 PLN (ca. 50 EUR)* zahlen. Die Bestimmungen dieser Regelung lassen die geltenden Gesetze unberührt. Sollte sich eine der Bestimmungen als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
§ 12. PERSÖNLICHE DATEN
Data Controller Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags erhebt und verarbeitet das Aparthotel die auf dem Buchungsformular und/oder der Check-in-Karte (einschließlich der im Self-Check-in-Modus angegebenen Daten) und das Bild zu Kontrollzwecken und ist der Data Controller der personenbezogenen Daten (im Folgenden der „Administrator“). Kontakt zum designierten Datenschutzbeauftragten des Verwalters: rezerwacje@aparthotelgreen.pl Die Bereitstellung von Daten im unten angegebenen Umfang ist freiwillig, aber für den Abschluss und die Ausführung des Vertrags notwendig. Die Daten von Kindern, wie z.B. das Geburtsdatum, werden ausschließlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten erhoben, um das Alter und die ihnen zustehenden Rabatte zu bestimmen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Freiwillig dem Verwalter zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden/werden gemäß den Richtlinien der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), im Folgenden: „RODO“, erhoben und verarbeitet. Der Verwalter erhält personenbezogene Daten im Zuge des Vertragsabschlusses oder von Partnern (z.B. von Buchungsportalen, Reisebüros usw.). Die Zwecke der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, zusammen mit der Rechtsgrundlage: um auf Wunsch des Besuchers tätig zu werden, d.h. die Bewertung der Dienstleistung, die Buchung der Dienstleistung und für den Abschluss und die Ausführung des Vertrags, insbesondere laufende Kontakte. für die Zwecke von Aufgaben, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, wozu unter anderem die Finanzberichterstattung, die statistische Berichterstattung und die Führung von Aufzeichnungen und Erklärungen gehören können, die sich unmittelbar aus den Bestimmungen der RODO ergeben (Art. 6(1)(c) RODO in Verbindung mit Art. 71 in Verbindung mit Art. 74(2) Abs. 8 des Rechnungslegungsgesetzes) (CSO-Verpflichtung und Orts- und/oder Kurbeitrag), um die berechtigten Interessen des Verwalters zu schützen, was unter anderem Folgendes umfassen kann: -Ermittlung, Geltendmachung und Verteidigung von Ansprüchen, -Beilegung von Beschwerden, -Aufnahme von Inkassotätigkeiten, -Archivierungstätigkeiten, -Analysen und statistische Tätigkeiten, -Forschung zur Kundenzufriedenheit. für das ordnungsgemäße Funktionieren der Überwachung, um den Schutz von Personen und Eigentum sowie die Sicherheit im überwachten Bereich zu gewährleisten, der sich auf öffentlich zugängliche Orte beschränkt, insbesondere den Bereich in der Hauptlobby, den Eingangsbereich des Aparthotels und den Bereich um das Aparthotel, die Lobby/Flure, das Restaurant/Café, die öffentlichen Bereiche, die Lagerräume, die Garagen/Parkplätze, um die vom Gast getätigten Zahlungen zu verwalten, erheben wir Informationen über Kreditkarten wie: Nummer, Ausstellungsdatum und gegebenenfalls CVC-Code). zum Schutz der lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person, wozu unter anderem die Notwendigkeit gehört, Leben oder Gesundheit zu retten oder Eigentum zu schützen, z.B. damit der Verwalter den Gast im Zusammenhang mit einem Vorfall kontaktieren kann, der sich auf dem Gelände des Aparthotels ereignet hat und in den der Gast verwickelt war oder der zum Schaden des Gastes oder zum Schaden eines Dritten geführt hat, wenn der Gast Teilnehmer oder Zeuge eines solchen Vorfalls war oder gewesen sein könnte. Zum Zwecke von Marketingaktivitäten, einschließlich Direktmarketing für die Produkte und Dienstleistungen des Eigentümers. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten Die oben genannten personenbezogenen Daten werden zu den angegebenen Zwecken für den Zeitraum erhoben und verarbeitet, der für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, wobei die in gesonderten gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Aufbewahrungsfristen berücksichtigt werden. Daten, die im Rahmen der Videoüberwachung erhoben und verarbeitet werden, werden gemäß den internen Vorschriften des Betreibers/Eigentümers für einen Zeitraum von 30 Tagen verarbeitet. Danach werden sie im Zuge des Überschreibens des Speichers der Überwachungskameras mit neuen Aufnahmen endgültig gelöscht, es sei denn, ihre Speicherung für einen längeren Zeitraum ist für den Zweck, für den sie aufgezeichnet wurden, erforderlich, Daten, die zum Zwecke von Marketingaktivitäten, einschließlich des Direktmarketings der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, erhoben und verarbeitet werden, werden bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Weitergabe personenbezogener Daten Personenbezogene Daten können an Mitarbeiter oder Partner des Verwalters sowie an Einrichtungen weitergegeben werden, die den Eigentümer auf der Grundlage von ausgelagerten Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit abgeschlossenen Betrauungsverträgen unterstützen, d.h. Einrichtungen, die IT-, Personal- und Gehaltsabrechnungen, juristische Dienstleistungen einschließlich Inkasso, Verwaltung, Post-, Kurier-, Marketing- und Versicherungsdienstleistungen erbringen. Personenbezogene Daten können auch an Unternehmen übermittelt werden, die mit dem Verwalter kapitalmäßig verbunden sind. Rechte der von der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Personen Gäste haben folgende Rechte: Zugang zum Inhalt ihrer Daten und Berichtigung ihrer Daten. Dieses Recht kann ausgeübt werden, wenn die Daten unrichtig oder unvollständig sind, auf Löschung und auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Dieses Recht kann ausgeübt werden, wenn die Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen nicht mehr benötigt werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung des Gastes oder auf einem mit dem Gast geschlossenen Vertrag beruht und wenn die Verarbeitung mit automatisierten Mitteln erfolgt, das Widerspruchsrecht, einschließlich des Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, das Recht, beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten Beschwerde einzulegen, wenn der Gast der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes gegen die Bestimmungen der RODO verstößt. Die oben genannten Rechte können u.a. durch Kontaktaufnahme mit dem vom für die Verarbeitung Verantwortlichen benannten Datenschutzbeauftragten ausgeübt werden. Automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling Die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Daten und andere vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eingeholte Daten sind nicht Gegenstand von Entscheidungen, die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen, einschließlich Profiling. Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nicht außerhalb des EWR verarbeitet. * Bei Zahlungen in EUR wird die Gebühr nach dem von der Polnischen Nationalbank am letzten Arbeitstag vor dem Fälligkeitsdatum bekannt gegebenen durchschnittlichen Wechselkurs in PLN umgerechnet. Anlage Nr. 1 Höhe der Vertragsstrafen für Schäden an Ausrüstungsgegenständen und/oder Geräten
AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE UND/ODER GERÄTE DIE HÖHE DER VERTRAGSSTRAFE FÜR SCHÄDEN (UNABHÄNGIG VOM GRAD DES SCHADENS)
TV 3000 PLN
TABLETTE 1300 PLN
BESITZ 90 PLN
KOPFKISSENBEZUG 50 PLN
BLATT 70 PLN
KLEINES HANDTUCH 20 PLN
GROSSES HANDTUCH 40 PLN
BODENREINIGUNG 30 PLN pro 1m2
JUGEND-/TOURINGRAD 1700 PLN
DREIRAD 3000 PLN
ELEKTROFAHRRAD 5000-7900 PLN
BECHER 10 PLN
TALER 20 PLN
EISEN 200 PLN
BALKONSTUHL 370 PLN
SOFA, ECKSOFA 3600 PLN
BALKON TISCH 590 PLN
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